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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19626
LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21 (https://dejure.org/2021,19626)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21 (https://dejure.org/2021,19626)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21 (https://dejure.org/2021,19626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40 ; GKG § 63 ; GKG § 68 ; ZPO § 308
    Unbeachtlichkeit des unechten Hilfsantrags bei Streitwertbemessung; Alleinige Maßgeblichkeit des Parteiantrags für Streitwertbestimmung; Berücksichtigung von Folgekündigungen bei Streitwert

  • rechtsportal.de

    GKG § 40 ; GKG § 63 ; GKG § 68 ; ZPO § 308
    Unbeachtlichkeit des unechten Hilfsantrags bei Streitwertbemessung; Alleinige Maßgeblichkeit des Parteiantrags für Streitwertbestimmung; Berücksichtigung von Folgekündigungen bei Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbeachtlichkeit des unechten Hilfsantrags bei Streitwertbemessung; Alleinige Maßgeblichkeit des Parteiantrags für Streitwertbestimmung; Berücksichtigung von Folgekündigungen bei Streitwert

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21
    Ist eine Kündigung nur "vorsorglich" für den Fall erklärt worden, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht bereits aufgrund einer vorherigen Kündigung aufgelöst worden ist, steht bereits die Kündigungserklärung unter der - zulässigen - auflösenden Rechtsbedingung (§ 158 Abs. 2 BGB), dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon kraft Gesetzes eingetreten ist (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12, Rn. 44).(Rn.11).

    Ist eine Kündigung zudem nur "vorsorglich" für den Fall erklärt worden, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht bereits aufgrund einer vorherigen Kündigung aufgelöst worden ist, steht zudem bereits die Kündigungserklärung unter der - zulässigen - auflösenden Rechtsbedingung (§ 158 Abs. 2 BGB), dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon kraft Gesetzes eingetreten ist (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 2 AZR 54/12, Rn. 44).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21
    Sie endet mit Bedingungseintritt rückwirkend, ohne dass es dafür eines besonderen gerichtlichen Ausspruchs bedürfte (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 17; HaKo-KSchR/Gallner 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 64).

    Auch aus diesem Grund ist der gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt wirkende Kündigungserklärung gerichtete Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, mit dem die klagende Partei sich gegen die "vorsorglich" erklärte(n) Kündigung(en) ihrerseits nur "vorsorglich" wehrt (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 20).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21
    a) Ist zunächst sowohl über Haupt- als auch über Hilfsantrag entschieden worden, weil die Vorinstanz den Hauptantrag für begründet hielt, und weist die Rechtsmittelinstanz letztlich die Klage bereits hinsichtlich des Hauptantrags zurück, wird ein über den Hilfsantrag bereits ergangenes, noch nicht formell rechtskräftiges Urteil wirkungslos (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07, Rn. 15).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21
    Sie trägt überdies der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Rechnung, nach der die Sozialwidrigkeit bzw. Unwirksamkeit einer Kündigung dann nicht festgestellt werden kann, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen - vor oder gleichzeitig mit Ablauf der Kündigungsfrist wirkenden - Beendigungstatbestands zwischen den Parteien unstreitig oder sie rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2019 - 26 Ta 6086/19

    Gegenstandswert bei überholenden Kündigungen zu unterschiedlichen, aber auch zum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21
    Zur kostenrechtlichen Bewertung eines auf eine Folgekündigung bezogenen Kündigungsschutzantrags als (unechter) Hilfsantrag (Fortführung zu LAG Berlin-Brandenburg 15. November 2019 - 26 Ta (Kost) 6086/19, Rn. 9).(Rn.8).
  • BGH, 27.09.1973 - VII ZR 10/72

    Erhöhung des Streitwertes bei Nichteintritt des Eventualfalls einer hilfsweise

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21
    Wäre für die Streitwertfestsetzung statt der Anträge der Umfang der ergangenen Entscheidung ausschlaggebend, so wären die Parteien uU zur Anfechtung der Entscheidung allein aus kostenrechtlichen Gründen gezwungen (vgl. BGH 27. September 1973 - VII ZR 10/72, zu II 2 a der Gründe; Schneider, MDR 1971, 437, 438; Frank, Anspruchsmehrheiten im Streitwertrecht, 1986, S. 31).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Die Annahme bloßer Hilfsanträge entspricht bei mehreren, zu unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten erklärten Kündigungen indes dem regelmäßigen (Kosten)Interesse des Kündigungsempfängers (LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21 - Rn. 9 ff mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 26 Ta 6015/22

    Streitwerthöhe - Antragsauslegung - Verstoßes gegen § 308 ZPO

    Überschreitet das Gericht den gestellten Antrag in der irrigen Annahme, sich noch in dessen Rahmen zu halten, so ist für den Streitwert nicht die irrtümliche Entscheidung des Gerichts, sondern der Antrag der Partei maßgebend (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 15, mwN).(Rn.28).

    Überschreitet das Gericht den gestellten Antrag in der irrigen Annahme, sich noch in dessen Rahmen zu halten, so ist für den Streitwert nicht die irrtümliche Entscheidung des Gerichts, sondern der Antrag der Partei maßgebend (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 15, mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Die klagende Partei muss nicht Gerichtsgebühren für eine Entscheidung tragen, die sie nicht zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 27. April 2021 -17 Ta (Kost) 6033/21; 11. Mai 2021 - 26 Ta (Kost) 6034/21, zu 3 der Gründe; 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23

    Entsprechende Anwendung des § 308 Abs 1 ZPO im Verfahren nach § 33 RVG -

    Auch aus diesem Grund ist der gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt wirkende Kündigungserklärung gerichtete Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, mit dem die klagende Partei sich gegen die "vorsorglich" erklärte(n) Kündigung(en) ihrerseits nur "vorsorglich" wehrt (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 26 Ta 6213/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

    Auch aus diesem Grund ist der gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt wirkende Kündigungserklärung gerichtete Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, mit dem die klagende Partei sich gegen die "vorsorglich" erklärte(n) Kündigung(en) ihrerseits nur "vorsorglich" wehrt (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23

    Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen

    Auch aus diesem Grund ist der gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt wirkende Kündigungserklärung gerichtete Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, mit dem die klagende Partei sich gegen die "vorsorglich" erklärte(n) Kündigung(en) ihrerseits nur "vorsorglich" wehrt (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 11).
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